Musikpädagogik

Eignungsverfahren für die Teilstudiengänge Kombi-BA für die Lehramtsprofile HRSGe und Grundschule

sowie für den Bachelor sonderpädagogische Förderung

Dieses Verfahren (EFV) wird zweimal jährlich durchgeführt (Februar/März und Mai/Juni). Für das Jahr 2023 sind folgende Zeiträume vorgesehen: in der Woche vom 6.-10. März (abgelaufen) und im Zeitraum vom 5.-7. Juni (mit vorgelagerter Klausur am 31. Mai).


Anmeldeschlüsse:

27. Januar 2023 (für das Verfahren im Februar/März, abgelaufen)

5. Mai 2023 (für das Verfahren im Mai/Juni).

Die genauen Termine können Sie auch der Startseite unter AKTUELLES entnehmen.

Für nähere Informationen hierzu lesen Sie bitte die folgenden Informationen:

 Allgemeine Informationen für Studienbewerber*innen

Für die Anmeldung zu diesem Verfahren nutzen Sie bitte folgendes Formular:

 Anmeldeformular zum Eignungsfeststellungsverfahren

Für die Klausuren in Allgemeiner Musiklehre und Gehörbildung finden Sie hier Probeaufgaben zu Ihrer Orientierung:

Probeklausur Gehörbildung und Allgemeine Musiklehre

Hinweis zur Bonierung: Wer dieses Eignungsfeststellungsverfahren im Fach Musik an der Bergischen Universität erfolgreich bestanden hat, kann für die Bewerbung in einem zweiten Fach, das dem Numerus clausus unterliegt, einen Bonus von einer ganzen Note auf seine Abiturdurchschnittsnote erhalten.

Mehr Infos

Über den genauen Ablauf des Verfahrens werden wir Sie erst unterrichten können, wenn alle Anmeldungen bei uns vorliegen; dies wird ungefähr eine Woche vor den jeweiligen Prüfungstagen sein.


Für weitere Fragen steht Ihnen Professor Keden in der Regel mittwochs, von 09 bis 10 Uhr, unter der Tel.-Nr. 0202 / 439-3382 (-2355) und unter hkeden[at]uni-wuppertal.de gern zur Verfügung.

Weitere Infos über #UniWuppertal: