Musikpädagogik

Eignungsverfahren für die Teilstudiengänge Kombi-BA für die Lehramtsprofile HRSGe und Grundschule

sowie für den Bachelor sonderpädagogische Förderung

Dieses Verfahren (EFV) wird zweimal jährlich durchgeführt (Februar/März und Mai/Juni).

Für das Jahr 2024 sind folgende Termine vorgesehen:

1. Verfahren im Februar 2024
Klausur und praktische Prüfung: 29.02.2024

2. Verfahren im Mai 2024
Klausur: 17.05.2024
praktische Prüfung: 27. - 29.05.2024
 

Anmeldeschlüsse:

15. Februar 2024 für das 1. Verfahren

07. Mai 2024 für das 2. Verfahren

Über den genauen Ablauf des Verfahrens werden wir Sie erst unterrichten können, wenn alle Anmeldungen bei uns vorliegen; dies wird ungefähr eine Woche vor den jeweiligen Prüfungstagen sein.

Näheres hierzu entnehmen Sie bitte den folgenden Informationen:

ausführliche Informationen für Studienbewerber*innen

kompakte Informationen für Studienbewerber*innen


Für die Anmeldung zu diesem Verfahren nutzen Sie bitte folgendes Formular:
Wichtiger Hinweis: Das Formular bitte am PC ausfüllen und ausdrucken!
Anmeldeformular zum Eignungsfeststellungsverfahren

Für die Klausuren in Allgemeiner Musiklehre und Gehörbildung finden Sie hier Probeaufgaben zu Ihrer Orientierung:

Probeklausur Gehörbildung und Allgemeine Musiklehre

Hinweis zur Bonierung: Wer dieses Eignungsfeststellungsverfahren im Fach Musik an der Bergischen Universität erfolgreich bestanden hat, kann für die Bewerbung in einem zweiten Fach, das dem Numerus clausus unterliegt, einen Bonus von einer ganzen Note auf seine Abiturdurchschnittsnote erhalten.

Mehr Infos


Für weitere Fragen steht Ihnen Professor Keden in der Regel mittwochs, von 09 bis 10 Uhr, unter der Tel.-Nr. 0202 / 439-3382 (-2355) und unter hkeden[at]uni-wuppertal.de gern zur Verfügung.

Weitere Infos über #UniWuppertal: