Musikpädagogik

Eignungsprüfung (Eignungsfeststellungsverfahren)

Um das Studium bei uns beginnen zu können, muss zunächst die musikalische Befähigung für das Studium in einem Eignungsverfahren festgestellt werden.

Es werden bei uns zwei verschiedene Eignungsverfahren durchgeführt, nämlich

Lehrämter Grundschule, HRSGe und sonderpädagogische Förderung und

Lehramt GymGe

Allgemeine Hinweise zu den Eignungsprüfungen

Bestandene Eignungsprüfungen bleiben zwei Jahre gültig.

Die gültige Ordnung für die Eignungsprüfungen finden Sie hier: 

Eignungsfestellungsordnung

 

Die Fachschaft bietet einen Workshop zur Vorbereitung an. Nähere Infos dazu werden vorher unter AKTUELLES veröffentlicht.

Weitere Infos über #UniWuppertal: