Eignungsprüfung (Eignungsfeststellungsverfahren)
Um das Studium bei uns beginnen zu können, muss zunächst die musikalische Befähigung für das Studium in einem Eignungsverfahren festgestellt werden.
Es werden bei uns zwei verschiedene Eignungsverfahren durchgeführt, nämlich
Lehrämter Grundschule, HRSGe und sonderpädagogische Förderung und
Allgemeine Hinweise zu den Eignungsprüfungen
Bestandene Eignungsprüfungen bleiben zwei Jahre gültig.
Die gültige Ordnung für die Eignungsprüfungen finden Sie hier:
Die Fachschaft bietet einen Workshop zur Vorbereitung an. Nähere Infos dazu werden vorher unter AKTUELLES veröffentlicht.